§1 Fraktionsregelwerk
§1 Fraktionsregelwerk
Die Fraktionsverwaltung behält sich das Recht vor, administrativ einzugreifen, sollte eine Fraktion gegen die aufgelisteten Regeln verstoßen.
Beispiele hierfür wären:
Ausnutzen der Jobrechte
Massives Gambo Verhalten
diverse Regelbrüche
Aktives Fehlverhalten der Fraktionen kann zur sofortigen Auflösung führen.
Entscheidungen der Fraktionsverwaltung sind ohne Widerworte anzunehmen.
Legale:
LSPD: unbegrenzt
LSMD: unbegrenzt
Illegale:
Mafia: 25
Kartell: 25
Streetgang: 25
Club: 25
Organisation: 25
In einer RP-Situation dürfen maximal 20 Mitglieder agieren.
Eine Fraktion muss mindestens 5 Mitglieder haben, um bestehen zu können!
Zusatz: Sollte eine Fraktion nicht per Discord akzeptiert worden sein, so gilt diese als Zivil.
Eine nicht offizielle Fraktion darf mit maximal 4 Mitgliedern aktiv gleichzeitig agieren.
Ausgeschlossen ist dabei die Rekrutierung von Fraktionsmitgliedern entsprechend des Konzepts.
Wenn du einer Fraktion angehörst, musst du dein RP entsprechend anpassen.
Sollte man in einer Gang Fraktion sein, so ist man verpflichtet, den jeweiligen Gang Slang zu benutzen. Ebenfalls zählt dazu, den jeweiligen G-Check zu können. Sollte dies nicht eingehalten werden, kann die ganze Fraktion bestraft werden!
Sollte man hingegen in einer Mafia Fraktion sein, so hat man sich nicht zu artikulieren wie ein Gangler.
Ebenfalls sind Fraktionen dazu verpflichtet, realistische Autos zu fahren.
Fraktionen müssen sich kenntlich machen. Hierzu müssen sie mindestens 3 Kleidungsstücke identisch haben (Große Merkmale) und die Fraktionskleidung immer getragen werden, ausgeschlossen hierbei sind Handschuhe! Dies muss bei der Fraktionsverwaltung genehmigt werden.
Sollte eine Fraktion gemeinsam agieren (z.B. bei einer Schießerei) , so müssen sie zudem einheitliche Fraktionsautos in der selben Farbe verwenden.
Fraktionsgründung
Konzepte müssen in eigenen Worten geschrieben sein.
Nach 1 Woche müssen mindestens 7 Mitglieder vorhanden sein, sonst wird die Fraktion aufgelöst.
Maximale Anzahl aktiver Fraktionen: 12.
Konzept gehört ins Fraktionsticket, nicht in die DMs.
Massive Regelverstöße in den 72 Stunden Aufbauschutz, können zur Auflösung führen.
Maximal 5 Bürger müssen für die Gründung bereitstehen.
Sollte eine Fraktion sich nicht an das von ihnen geschriebenen Konzept halten, so kann dies mit einem Fraktions Warn bestraft werden.
Fraktionen dürfen ab 3 Mitglieder nur mit den in der Garage zur Verfügung stehenden Fahrzeugen agieren und auch mit privaten Fahrzeugen, sofern diese die Fraktionsfarben einhalten und Konzeptgetreu sind. Zudem darf nur ein Helikopter pro Situation / Aktion verwendet werden.
Sollte eine Fraktion einen Discord erstellt haben, so muss dieser mit vollen Berechtigungen an die Fraktionsverwaltung überschrieben werden.
Sollte dies nicht durchgeführt werden, kann die Fraktionsverwaltung die Fraktion vollständig auflösen.
Ein Fraktion im Aufbauschutz darf nicht angegriffen werden.
Dieser Schutz gilt, sobald das Fraktions Konzept angenommen wurde.
Die maximale Dauer von einem Aufbauschutz beträgt 72 Stunden.
Sollte eine Fraktion illegale Aktivitäten begangen haben, so verfällt der Aufbauschutz.
Bei Auflösung einer Fraktion müssen die Fraktionskasse, die Waffen und weitere Gegenstände an das HighTeam abgeben oder unter allen Mitgliedern gerecht aufgeteilt werden.
Sollte man eine Fraktion verlassen so erhält man eine 3-Tägige Fraktionssperre.
Die Fraktionssperre entfällt nicht bei staatlichen Versetzungen.
Die 12er, 11er und 10er (also die Leaderschaft) einer Fraktion, haben nach einer administrativen Auflösung, eine Fraktionsleitung-Sperre von 7 Tagen.
Drei (3) Fraktionsmitglieder gemeinsam agieren oder
Zwei (2) Fraktionsmitglieder gemeinsam agieren, wobei mindestens einer den Rang Leader 10 oder höher besitzen muss.
Metagaming (z. B. im Discord rufen "@everyone kommt online wir haben gw") wird ab 1 Person mit einem Frak-Warn bestraft.
Die Fraktionsleitung kann fallbezogene Regeln aufstellen, wenn es das RP verbessert.
Drohungen, die Fraktionen schlecht zu reden, ermöglichen eine freie Entscheidung (für die Fraktion sterben ohne Regelverstoß).
Alte Fraktionsmitglieder dürfen nicht provoziert werden, da sie ein neues Leben haben.
Frakions-Beschwerden im Support, benötigen eindeutige Beweise.
Bei Beschwerden gegen eine Fraktion, müssen entsprechende Gegenbeweise vorgelegt werden.
Bei Supportfällen dürfen maximal 2-3 Mitglieder einer Fraktion teilnehmen.
§2 Illegale Fraktionen
Bad Fraktionen sind Folgende:
Mafias, Kartelle, Streetgangs, Organisationen und Rocker Clubs
Blood-In:
Die offizielle Aufnahme in eine illegale Gruppierung wird als Blood-In bezeichnet.
Beim Blood-In geht der persönliche Besitz nicht automatisch an die Gang oder Familie über, und dies darf auch nicht erzwungen werden.
Blood-Out:
Ein tödlicher Ausschluss aus einer illegalen Gruppierung, wird als Blood-Out bezeichnet.
Nach einem Blood-Out muss die betroffene Person alle Ereignisse vergessen, die während ihrer Zeit in der Gruppierung stattgefunden haben.
Ein Spieler kann getötet werden, wenn er das Bewerbungsgespräch für den Beitritt nicht besteht, ohne dass eine Schuss-Ankündigung erforderlich ist.
Nach einem Blood-Out ist es der früheren Familie gestattet, die betroffene Person über den Blood-Out und vergangene Ereignisse zu informieren.
Mitgliedern, die eine Fraktion verlassen oder durch einen "Bloodout" aus der Fraktion entlassen werden, ist es strikt untersagt, jegliche Lager (Eigentum der Fraktion!) zu plündern (leerräumen / stehlen).
Fraktionsanwesen dürfen nur mit Erlaubnis betreten werden. Missachtung stellt einen automatischen Schusscall dar.
Schusscalls auf fremden Fraktionsgrundstücken sind nicht erlaubt.
Anwesen beginnen erst hinter öffentlichem Boden (Bürgersteige zählen nicht, Mauern und Büsche, die ans Anwesen grenzen, schon).
Nach einem Schusscall darf das Anwesen der Fraktion gestürmt werden, wenn diese dorthin flüchtet.
Spaßschießereien auf dem eigenen Anwesen sollten nicht wiederholt werden, sonst droht ein Frak-Warn.
Schüsse aus fremden Anwesen auf andere Fraktionen sind verboten.
Es dürfen folgende Forderungen an Fraktionen gestellt werden:
Geld
Gegenstände
Waffen
Eine Forderungen darf ein Maximalen wert von 2 Millionen Betragen
Sollte eine Fraktion eine unnötige Schießerei anfangen und diese auch fortführen (Hinterherfahren, Baiting), so kann diese aufgelöst werden!
Insgesamt dürfen vier Teammitglieder in einer illegalen Fraktion sein.
Man darf nur mit seinen Fraktionsfahrzeugen agieren das auch die Fraktionsfarbe haben muss.
Wenn es unvermeidbar war das Autozuwechseln sollte dies Sofort bei nächste chance getan werden.
Fraktionsbestände dürfen nicht privat gelagert werden, diese müssen im Fraktionslager untergebracht werden.
Jeder Fraktion ist es gestattet, einmal pro Tag eine andere Fraktion zu baseraiden, allerdings muss hierfür ein triftiger RP-Hintergrund vorliegen, z. B. Flucht ins Anwesen.
Sobald eine Partei gebaseraided wurde, ist es dieser erst nach 24 Stunden gestattet, zurückzuschlagen.
Ein Baseraid muss mindestens 2 Stunden vorher bei der Fraktionsverwaltung angekündigt und bestätigt werden.
Jeder Baseraid muss im Fraktions Support Gemeldet und bestätigt werden.
Mitglieder einer illegalen Fraktion sind dazu verpflichtet, zu jeder Zeit ihre offizielle Fraktionskleidung zu tragen. Es ist nicht erlaubt, in Zivilkleidung oder anderen Outfits unterwegs zu sein – unabhängig davon, ob gerade eine Fraktionsaktion stattfindet oder nicht.
§3 Legale Fraktion
Staats- und Neutrale Fraktionen sind Folgende:
LSPD, LSMD, LSSD, ARMY, FIB, LSC und DOJ
In einer legal Fraktionen, dürfen maximal 6 Teammitglieder sein (ausgeschlossen LSMD hier ist die Anzahl an Teammitgliedern unbegrenzt).
§3.2.1 Allgemeine Regelung
Staatswaffen dürfen nicht geklaut werden, sie müssen von den PDlern weggeworfen werden.
Ein Staatsbeamter kann gezwungen werden, seine Waffen zu zerstören, aber es ist verboten, sie weiterzugeben.
Pro Roleplay Situation, dürfen maximal Rechnungen im Gesamtwert von 100.000$ ausgestellt werden.
Bei einer Verkehrskontrolle ist es den Beamten untersagt, ohne hinreichenden Grund, eine Person zu durchsuchen. Das Fehlen eines Führerscheins gilt nicht als ausreichender Grund für eine Durchsuchung.
§3.2.2 Verhalten / Bestrafungen
Es ist nicht erlaubt, eine Person zu durchsuchen, wenn sie kooperatives Verhalten zeigt.
Ein Beamter muss sich stets an den Strafkatalog halten.
Nach einer 5-minütigen Verfolgungsjagd ist es dem Police Department und dem FIB gestattet, ohne Vorankündigung das Feuer zu eröffnen.
Ein Beamter darf maximal 60 Haftbefehle ausstellen.
Nur das Police Department ist befugt, zu einem Überfall zu eilen. Das FIB kann nur unterstützend eingesetzt werden, wenn es angefordert wird.
§3.2.3 Waffen
Staatsfraktionen dürfen nur für sie vorgesehene Waffen nutzen. Außerdem dürfen diese Waffen nicht von anderen Fraktionen benutzt werden!
§3.2.4 Stürmung
Das Gelände des Police Departments (staatsgebäude) darf nur nach Absprache mit der Fraktionsleitung gestürmt werden, da es als Safezone gilt.
§3.2.5 Dienstregeln
Ein Beamter muss während seines Dienstes jederzeit seine Dienstkleidung tragen.
Nach Dienstende ist ein Beamter verpflichtet, seine Dienstwaffen abzulegen.
Nur das SWAT ist berechtigt, schusssichere Helme zu tragen.
Mitgliedern einer Staatsfraktion ist es untersagt, bereitgestelltes Material zu verkaufen oder zu verschenken. Ebenfalls dürfen Materialien, die einer Staatsfraktion zur Verfügung gestellt werden, nicht in Lagerhäusern oder Kofferräumen gelagert werden.
Es ist den Mitgliedern einer Staatsfraktion ebenfalls untersagt, Personen Gegenstände zuzustecken, um diesen eine Straftat unter zu schieben.
Korruption ist lediglich bezüglich der Informationsweitergabe gestattet, hierbei gilt:
Korruption im LSPD / LSSD ist ab dem Rang 5 verboten.
Korruption im FIB / DOJ ist generell verboten.
Materielle Korruption ist in jeder Behörde, mit jedem Rang verboten.
§3.5.1 Verhalten im Roleplay
Ein Mediziner muss während eines Schussgefechts einen Mindestabstand von 100 Metern einhalten, er darf erst wiederbeleben, sobald die Schießerei beendet ist (Fünf Minuten lang keine Schüsse) und keine Gefahr mehr besteht.
Einem Mediziner ist es untersagt, Personen wiederzubeleben, die Kopfschüsse erlitten haben oder durch Explosionen oder Verbrennungen ums Leben gekommen sind. Zudem darf ein Blood-Out nicht wiederbelebt werden.
Ein Mediziner unterliegt der Schweigepflicht und darf keinem erzählen wo der Einsatz ist sprich die dürfen dem PD keine Auskunft geben wo beispielsweise eine Illegale Fraktion tot liegt
§3.5.2 Rechte
Ein Mediziner ist grundsätzlich unantastbar, jedoch kann diese Unantastbarkeit aufgehoben werden, wenn er sie missbraucht.
Ein Mediziner entscheidet über Leben und Tod, wenn dieser eine Person für tot erklärt, wird diese nicht wiederbelebt. Das bedrohen eines Mediziners ist strikt untersagt.
Der Mediziner hat das alleinige Recht zu entscheiden, wann die Behandlung eines Patienten abgeschlossen ist.
§3.5.3 Zusatz
Das Weitergeben von Medikits oder Bandagen ist strengstens untersagt und wird mit einem Ausschluss bestraft.
Das Roleplay eines Mediziners muss stets auf höchstem Niveau stattfinden.
§4 Kampfgefecht
Für eine Stürmung ist eine Anmeldung bei der Fraktionsleitung erforderlich.
Die Stürmung darf erst nach der Freigabe der Fraktionsleitung stattfinden.
Max. Dauer: 1 Stunde.
Nach einer erfolgreichen Stürmung: 1 Woche Respekt von der Verliererpartei.
Schutzgeldstürmungen:
Eine Schutzgeldstürmung ist erst nach 3 Tagen Forderung möglich. Sollte diese scheitern muss die Forderung zurückgezogen werden.
Sollte die Stürmung erfolgreich verlaufen, so muss das Schutzgeld innerhalb von 24 Stunden gezahlt werden.
Bei einer Stürmung dürfen nur die beteiligten Person agieren, sollte eine aussenstehende Person in der Nähe etwas abbekommen, müssen diese das ignorieren
Stürmungen Legaler Gebäuder
Staatliche Gebäude dürfen nicht Gestürmt werden.
Ein Sicario muss mindestens einen Tag vorher bei der Fraktionsleitung angemeldet werden und darf nur mit einem nachvollziehbaren RP-Grund genehmigt werden. Ebenso müssen größere Veränderungen innerhalb der Führungsebene – wie die Übergabe eines 12er-Ranges oder die Stürzung des Oberhauptes – vorab bei der Fraktionsverwaltung angemeldet und genehmigt werden. Spontane oder unbegründete Aktionen dieser Art sind nicht erlaubt und können Konsequenzen nach sich ziehen.
Es ist nicht gestattet, mit einer Fraktion in Unterzahl, eine andere Fraktionen oder Routen anzugreifen. Dies wird als Fail-RP bewertet. Die Verhältnismäßigkeit muss immer gegeben sein.
Beispiel: 2 gegen 10 wird als Fail-RP gewertet ... 7 gegen 10 ist realistisch und darf vollzogen werden.
Außerdem braucht man einen triftigen Grund.
Ein Grund ist es z.B. nicht, wenn man als Zivilist von einer Mafia/Gang beleidigt wird. Auch wenn diese Fraktion dich bedroht hat.
Auf jeder Route darf einmal pro Serverrestart eine Razzia durchgeführt werden. Diese Razzien dürfen nur von einer Führungsposition in Auftrag gegeben werden.
Razzien auf Anwesen von Fraktionen müssen zuvor bei der Fraktionsverwaltung angemeldet werden.
Razzien sind maximal alle 48 Stunden erlaubt.
Bündnisse dürfen nur zwischen illegalen Parteien geschlossen werden.
Ein Bündnis zwischen 2 Fraktionen, muss im Support mit einer Fraktionsverwaltung geklärt werden.
Die maximale Zeit, die ein Bündnis gehen kann, beträgt 3 Tage!. Sie gelten für Zusammenarbeit auf Straßen auf Routen und Baseraids.
Die Fraktionsverwaltung nimmt sich das Recht, jederzeit das Bündnis aufzulösen.
Ein Kriegsvertrag muss von nun an bei der Elite an den Bestimmten Zeiten Angemeldet werden Folgende Kriterien werden benötigt, um einen Kriegsvertrag zu beantragen:
➞ Ein Krieg darf erst mit einem richtigen RP-Hintergrund gestartet werden.
➞ Beide Fraktionen dürfen nicht in der Probezeit sein oder einen Aufbauschutz haben.
➞ Es muss eine Sache, bspw. ein Anwesen, eine Route oder etwas anderes für den Gewinner als Preis geben.
Sofern Fraktionen sich für einen Kriegsvertrag entschieden haben, gilt dem Fraktionsmanagment die Befugnis zu intervenieren.
(z.B. Forderungen/Bündnisse nach dem Ermessen des Fraktionsmanagements zu verändern).
Ein Krieg wird im Best of 3 in Street Fights entschieden. Beide Fraktionen dürfen sich eine Kriegs Ort aussuchen und der Letzte Ort wird von der Fraktionsverwaltung entschieden.
Der Kriegsvertrag wird bei der Fraktionsverwaltung geklärt.
Die Fraktion, welche die Forderung gestellt hat, wird diese Forderung weiterhin fordern, die andere Partei darf ebensfalls eine Forderung stellen, diese sollte im normalen Rahmen sein.
Ein Terrorstatus darf nur ausgesprochen werden, wenn eine Bad Fraktion eine zu hohe Macht besitzt, gegenüber einer Staatsfraktion.
Der Terrorstatus kann bis zu maximal 3 Tage anhalten, dieser endet am 3 Tag um 0 Uhr und somit entfällt die Regel Baseraid.
Ein Terrorstatus bedeutet, dass man sich jederzeit Baseraiden kann und ein permanenter Schusscall läuft. Außerdem ist Driveby von Fahrzeug auf Personen erlaubt (Auto,Heli)
Ein Terrorstatus muss bei der Fraktionsverwaltung angemeldet und bestätigt werden.
Baiten von Staatsfraktionen (z. B. vor dem PD rumfahren, nicht auf Platzverweise hören) führt ab 3 Mitgliedern zur Fraktionsverwarnung.
Baiten oder Ausnutzen einer Grünen Wiese führt zu einer Fraktionsverwarnung.
§5 Überfälle & Großereignisse
Es ist verboten, eine freiwillige oder fingierte Geisel zu nehmen.
Man darf an öffentlichen orten Sprich Millionenstadt Prinzip keine geiselnehmen in beispielweiße Tiefgaragen, Seiten Gassen etc. wo es nicht auffallen würde ist dies okay
Eine Geiselnahme muss deutlich mitgeteilt werden.
Bei einer Geiselnahme hat die Sicherheit und Unversehrtheit der Geisel jederzeit oberste Priorität. Es ist dem Geiselnehmer erst gestattet die Geisel zu töten, sollten jegliche Verhandlungen mit dem Police-Department scheitern.
Geiseln dürfen höchstens für 15 Minuten festgehalten werden, wobei dies nicht für laufende aktive Situationen gilt.
Während einer aktiven Geiselsituation, dürfen keine weiteren Geiseln genommen werden.
Zivilisten dürfen keine illegalen Fraktionen callen, es sei denn sie werden stark provoziert.
§5.2.1 Allgemeines
Jede Fraktion oder Zivilist darf die Staatsbank und Juwelenraub nur einmal am Tag ausrauben.
Sobald man den Überfall startet, ist das Nach kommen und Eingreifen beider Parteien untersagt.
Alle Personen, die am Überfall teilnehmen, müssen der gleichen Partei angehören.
§5.2.2 Durchführung
Ein Ladenraub darf mit höchstens 4 Personen durchgeführt werden, und es ist nicht gestattet, weitere Personen hinzuzuziehen.
Bei einer Geiselnahme müssen mindestens 4 Polizisten einsatzbereit sein.
§5.2.3 Lösegeldforderung
Geisel Forderungslimit:
normale Geiseln sind maximal 30.000$ Wert
Staatsbeamte sind maximal 50.000$ Wert
Nach der Übergabe des Lösegeldes ist es untersagt, die Geisel weiterhin festzuhalten oder sie zur Flucht mitzunehmen.
§5.2.4 Geiselanzahl
Bei einem Raub dürfen maximal 5 Geiseln genommen werden und es muss minimal 1 Geisel genommen werden.
Um die Staatsbank auszurauben, müssen sich mindestens Sechs Polizisten im Dienst befinden.
Für einen Raubüberfall auf den Juwelier sind Drei Polizisten erforderlich.
Ein Überfall auf einen Laden ist möglich, wenn mindestens Zwei Polizisten im Dienst sind.
§5.2.5 Schießerei ohne Grund
Sollte es ohne Grund bei einem Raubüberfall zu einer Schießerei kommen, so werden diese Personen bestraft, die zuerst geschossen haben. Dies gilt gleichermaßen für die Staatsfraktionen.
Diese Bestrafung kann bis zu einer Auflösung bei einer Fraktion führen.
Eine Verhandlung muss nach dem Ping-Pong Prinzip erfolgen! Es dürfen keine illegale Gegenstände gefordert werden.
Geisel Limit:
Pro Geisel nur eine Forderung gestellt werden (z. B. freier Abzug, Geld oder Helikopter).
Freier Abzug:
Staatsfraktion muss ihre Fahrzeuge entfernen.
Geiselnehmer verlassen ohne Beschuss das Gebäude und dürfen verfolgt werden.
Schusscall nach 30 Sekunden erlaubt (nur auf Reifen).
Max. Dauer eines Ladenraubs: 45 Minuten. Danach darf Verstärkung gerufen werden.
Während eines Ladenraubs: Maximal 10 PD-/SWAT-Mitglieder dürfen an der Situation beteiligt sein.
Bank-/Juwelier-Raub: Maximal 25 Staatsfraktionsmitglieder dürfen an der Situation beteiligt sein.
§6 Gangwar
3. Das allgemeine Server-Regelwerk gilt auch während der GWs uneingeschränkt.
4. Man muss mind. 5 Personen antreten, um bei einem GW teilnehemen zu können.
§6.1.1 Mindestanzahl
Es müssen mindestens 5 Mitglieder einer Fraktion online sein, um ein Gangwar zu starten!
§6.1.3 Fahrzeuge
Während des Gangwars dürfen ausschließlich Fahrzeuge der eigenen Fraktion mit entsprechender Fraktionsfarbe verwendet werden
§6.1.4 First Contact
First Contact also dem ersten Aufeinandertreffen beider Parteien – müssen alle Beteiligten aus den Fahrzeugen aussteigen und den Kampf zu Fuß fortsetzen. Helikopter sind hiervon ausgenommen: Sie dürfen weiterhin genutzt werden, und es ist erlaubt, aus ihnen heraus zu schießen.
§6.1.5 Waffen
Während der GW-Phase und im FFA sowie Lobbys wird man automatisch mit Ausrüstung ausgestattet. Es wird empfohlen, keine eigene Ausstattung mitzunehmen, um Bugs durch Crashes etc. zu verhindern. Diesbezüglich gibt es auch keine Rückerstattungen.
§6.1.6 Drive-by
Drive-by ist von Fahrzeug zu Fahrzeug erlaubt!
§6.1.7 OOC Zone
Das Gangwar ist eine OOC Zone! Sollten Beleidigung fallen, werden dies dementsprechend sanktioniert.
§7 Labor / INAKTIV
§7.1.1 Mindestanzahl
Es müssen mindestens 4 Mitglieder einer Fraktion online sein, um ein Labor Fight zu starten!
§7.1.2 Labore
Eine Fraktion darf maximal 1 Labor besitzen!
§7.1.3 Fraktionsverwaltung
Jegliche Labore können von der Fraktionsverwaltung ohne Ankündigung eingezogen werden, wenn diese inaktiv sind oder Regelbrüche begangen wurden!
§7.1.4 OOC Bereich
Labor Fights sind OOC Zonen! Sollten Beleidigung fallen, werden dies dementsprechend sanktioniert.
§7.1.5 Drive-by
Drive-by ist von Fahrzeug zu Fahrzeug innerhalb der Zone erlaubt!
§7.1.6 Angriff
Jede Fraktion darf maximal pro Tag 1 Labore angreifen und müssen diese Ingame bei der Leaderschaft ankündigen.
§8 Routen
§8.1.1 Allgemein
Sollte eine Fraktion eine Route IC übernehmen, so kann diese auch offiziell bei der Fraktionsverwaltung die Route beantragen. Die “Routenübernahme” ist IC zu klären! Sollte eine andere Fraktion auf der Route sein, so darf diese abgezogen/umgebracht werden.
§8.1.2 Kofferräume
Es ist gestattet, dem offiziellen Routeninhaber Kofferräume anderer Spieler zu durchsuchen und die jeweiligen Routen-Gegenstände zu entwenden. (Diese Regelung bezieht sich nur auf die jeweilige illegale Route)
§8.1.3 Stürmung
Staatsfraktionen dürfen nicht ohne eine Erlaubnis des Fraktionsmanagements eine Route stürmen, sollte jedoch eine illegale Fraktion während eines aktiven Schussgefechtes auf eine illegale Route flüchten, so verfällt diese Regel. Die maximale Anzahl an Stürmungen pro Tag beträgt einmal täglich pro Route.
§8.1.4 Routen-Kämpfe
Routen-Kämpfe sind nur auf der Route erlaubt und müssen einen entsprechenden RP-Hintergrund von beiden Seiten haben. Es ist nicht erlaubt, außerhalb der Route Fraktionen wegen der Route anzugreifen. Wenn jedoch Personen auf der Route entführt oder Ausgeraubt werden im großen Stil, gilt dies als gerechtfertigter Grund.
§8.1.5 Safezone für legale Routen
Auf legalen Routen befindet sich von Anfang bis Ende eine Safezone. Das Abwarten, dass Spieler ihre Sachen verkaufen, um diese infolgedessen zu überfallen und auszubeuten ist untersagt. legale Routen sind jene, die auf der Karte als Route gekennzeichnet sind.
§8.1.6 Routen Besitzer
Eine Fraktion darf lediglich eine Route besitzen.
§8.1.7 Routen regeln
Waffenroute: Ausschließlich für Mafia oder Kartelle zulässig.
Drogenroute: Für alle Fraktionen erlaubt.
Einkaufen in Routen: Für jede Fraktion möglich.
Vergabe freier Routen: Erfolgt ausschließlich durch Elite.
Entzug von Routen: Elite behält sich jederzeit das Recht vor, Routen bei unzureichendem oder nicht regelkonformem RP wieder zu entziehen.
Routen = rote Zonen
→ Gilt im 100 m Radius um die Route.
→ Nur Elite und von Elite eingetragene Fraktionen benötigen keinen Schusscall.
→ Alle anderen Fraktionen müssen vor dem Angriff einen Schusscall setzen.
→ Die Regel dient nicht als Freibrief für wahlloses Töten – Aktionen sind stets mit RP-Bezug und Logik umzusetzen.
Routenstürmungen: Müssen vorher bei der Fraktionsleitung beantragt werden.
Routen-Stürmungen: Grundsätzlich nur am Wochenende erlaubt. In begründeten Fällen kann die Fraktionsmanagementleitung Ausnahmen genehmigen.
PD-Stürmungen: Alle 4 Stunden möglich, bei Betreten gilt ein automatischer Schusscall.
§9 Lootdrop
Lootdrop müssen mit dem jeweiligen Fraktionsfahrzeug in der Fraktionsfarbe angefahren werden.
Hat eine Partei den Lootdrop geöffnet, wird aber trotzdem noch von einer Partei getötet, so muss die Partei mit dem Loot diesen an die Gegnerpartei übergeben.
Der Loot muss als Fraktionsbestand genutzt werden und darf nicht von den Member selbst behalten werden.
Aus einem Lootdrop dürfen keine weiteren RP Stränge entstehen.